Neue Geringfügigkeitsgrenze 2018
- 23 Mai
Neue Geringfügigkeitsgrenze 2018
Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze in Österreich 2018
Eine sogenannte geringfügige Beschäftigung gilt, wenn das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 € nicht überschreitet.
Geringfügige Beschäftigung in Österreich:
Bei einer geringfügigen Arbeit ist das Bruttogehalt gleich Nettogehalt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss.
Mit Ausnahme der Kündigungsregelung gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Bestimmungen und Regelungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer.
So haben geringfügige Arbeitnehmer ebenso Ansprüche auf Pflegefreistellungen, Urlaub und Abfertigungen. Ebenso gelten, je Kollektivvertrag, auch dieselben Regelungen für Sonderzahlungen ( Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld).
Diese Sonderzahlungen werden nicht für die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze verwendet.
Die Arbeitnehmer haben demnach ebenso einen Urlaubsanspruch auf fünf bzw sechs Wochen pro Jahr, wie jeder andere Dienstnehmer. Eine Ausnahme bilden freie Dienstnehmer, da hierfür andere Regelungen gelten.
Arbeitszeiten:
Bezüglich der Arbeitszeiten sollten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Regelungen in schriftlicher Form getroffen werden, um Beweisprobleme in Zukunft vermeiden zu können. Seit Jänner 2008 dürfen die Arbeitszeiten nur in schriftlicher Form von beiden Seiten verändert werden. Eine einseitige Änderung der Arbeitszeit ist nicht erlaubt.
